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3.6.1972: Ostverträge treten in Kraft
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Es ist ein langer Weg, den Willy Brandt für die Sozialdemokraten und Walter Scheel für die Freien Demokraten gehen mussten, ehe der damalige Bundesratspräsident Hans Koschnik feststellen konnte: "Mit dem Beschluss, den wir soeben gefasst haben, ist das Ratifikationsabkommen zum Moskauer und Warschauer Vertrag vor den gesetzgebenden Körperschaften in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen." Die sozial-liberale Koalition hatte damit eine wichtige Wegmarke ihrer Ostpolitik erreicht.

In Ergänzung der Adenauerschen Bindung an den Westen stellte sie klar, dass ohne Krieg die bestehende Lage und die Grenzen in Europa nicht verändert werden konnten. Entscheidend war demnach die Beantwortung der Frage, wie die Bundesrepublik Deutschland unter diesen Voraussetzungen zu erträglichen nachbarschaftlichen Beziehungen mit den osteuropäischen Staaten gelangen konnte. Der Ansatz zur Antwort bestand in der Präsentation einer Reihe von Gewaltverzichtsverträgen.

Egon Bahr, langjähriger politischer Berater Willy Brandts, wurde zunächst mit Vorverhandlungen in Moskau beauftragt, die von der Opposition mit heftigster Kritik misstrauisch verfolgt wurden. Von einem "Ausverkauf Deutschlands" war in diesem Zusammenhang die Rede.

"Das deutsche Volk braucht den Frieden"

Einhellige Zustimmung erfuhr die Ostpolitik der Regierung Brandt/Scheel allerdings von den westlichen Verbündeten. Dies umso mehr, da sie sich in die Politik der Ost-West-Entspannung einfügte, die von den Vereinigten Staaten unter dem damaligen Präsidenten Nixon und seinem Außenminister Kissinger vorangetrieben wurde.

Vor diesem Hintergrund wurde im August 1970 in Moskau ein Vertrag unterzeichnet, der den beiderseitigen Verzicht auf Gewaltanwendung in Fragen der europäischen und der internationalen Sicherheit festlegte. Ferner wurden die Grenzen zwischen der damaligen DDR und der Bundesrepublik Deutschland definiert sowie die Oder-Neiße-Linie als Westgrenze Polens als "unverletzlich" bezeichnet. Letzteres war übrigens ein Problem, das eigentlich zwischen der DDR und Polen hätte geregelt werden müssen.

Von Moskau aus wandte sich Bundeskanzler Brandt über Hörfunk und Fernsehen an die Bevölkerung in der Bundesrepublik mit der Feststellung: "Das deutsche Volk braucht den Frieden im vollen Sinne dieses Wortes auch mit den Völkern der Sowjetunion und allen Völkern des europäischen Ostens."

Eine gemeinsamen Entschließung

Ähnlich sah ein wenige Monate später abgeschlossener Vertrag mit Polen aus. Als Willy Brandt zur Vertragsunterzeichnung nach Warschau kam, kniete er für einen kurzen Moment vor dem Denkmal für die Opfer des jüdischen Ghetto-Aufstandes. Die Bilder von dieser Geste und der darin enthaltenen Bitte um Vergebung und Versöhnung gingen um die Welt und erregten mehr Aufsehen als die Vertragsunterzeichnung selbst. Kurz vor der Unterzeichnung dieses Vertrages hatte Brandt erklärt: "Die Geschichte allein kann erweisen, ob dies - wie wir hoffen - der Beginn der eigentlichen Aussöhnung sein wird."

Im Februar 1972 kam es anlässlich der Ratifizierungs-Debatte im Deutschen Bundestag zu einer überaus heftigen Auseinandersetzung um die Ostverträge. Bundeskanzler Brandt hielt bei dieser Gelegenheit für die Regierung fest: "Die Bundesregierung wird es auch weiterhin nicht an Bemühungen fehlen lassen, damit die Entspannung nicht um Deutschland herumgeht oder über es hinweggeht." Dem stellte Oppositionsführer Rainer Barzel entgegen: "Zu diesem unvollständigen, in Leistung und Gegenleistung unausgewogenen, im Inhalt missdeutbaren Vertragswerk sagen wir, die CDU/CSU, in aller Verantwortung: So nicht!"

Abgeordnete wechselten von der Regierung zur Opposition. Beide Seiten des Bundestages rangen sich schließlich zu einer "Gemeinsamen Entschließung" durch. Daraufhin wurden die Verträge bei Enthaltung der Opposition im Bundestag angenommen. Am 3. Juni 1972 traten sie nach der Annahme im Bundesrat in Kraft.


Autor: Otto Busch
   
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