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23.5.1949: Verkündung des Grundgesetzes |
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In seiner Eröffnungsrede des der Parlamentarischen Rates am 1. September 1948 im Bonner Zoologischen Museum König sagte der damalige nordrhein-westfälische Ministerpräsident Karl Arnold (CDU): "Denken Sie bei jedem Wort, das Sie in das Grundgesetz schreiben, daran: Es muss die Magna Charta des deutschen öffentlichen Lebens werden und es soll dem Einzelnen die Überzeugung geben und die unbedingte Sicherheit gewährleisten, da seine unveräußerlichen Menschenrechte verbrieft, gewahrt und mit allen Mitteln des Staates geschützt werden und dass er frei von Furcht und Angst leben und arbeiten kann."
Frei von Furcht und Angst, das war drei Jahre nach dem Ende der nationalsozialistischen Diktatur keine Selbstverständlichkeit - und auch der Parlamentarische Rat, der der Eröffnungsrede Karl Arnolds lauschte, war nicht ohne Furcht.
Ziel: Grundgesetz
Sollten seine Mitglieder doch ein deutsches Grundgesetz schaffen und waren dadurch in eine, wie Württembergs Ministerpräsident Reinhold Maier formuliert hatte, schauderhafte Gewissensqual gestürzt. Einer von ihnen, der liberale Politiker Theodor Heuss, drückte es so aus: "Wer schickt denn Euch nach Bonn? Sind das die Außenminister der Westmächte, sind es die Militärgouverneure? Was sollt Ihr denn dort tun? Sollt Ihr einen Weststaat machen?"
Genau das war die Intention der drei West-Alliierten. In den sogenannten Frankfurter Dokumenten hatten sie Anfang Juli 1948 die Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung verlangt. Der Parlamentarische Rat war ein Kompromiss. Die westdeutschen Landtage entsandten 65 Vertreter, fünf Beobachter kamen aus Berlin.
Unter dem Vorsitz des CDU-Politikers Konrad Adenauer sollte ein Grundgesetz erarbeitet werden, das zwar wie eine Verfassung wirken, aber keine vollständige und endgültige Verfassung sein sollte, um die deutsche Einheit nicht zu gefährden.
Weg: Kompromisse
"Auch ein Staatsfragment muss eine Organisation haben, die geeignet ist, den praktischen Bedürfnissen der inneren Ordnung eines Gebietes Herr zu werden. Auch ein Staatsfragment braucht eine Legislative, braucht eine Exekutive, und braucht eine Gerichtsbarkeit," dies meinte rechtfertigend der Sozialdemokrat Carlo Schmid. Bereits im August 1948 hatten Sachverständige in einem Verfassungskonvent in Herrenchiemsee einen Entwurf für ein Grundgesetz erarbeitet. Der Parlamentarische Rat ergänzte wesentliche Einzelheiten, allen voran die unmittelbare Geltung aller Grundrechte und die Rechtsweg-Garantie.
Viele Kompromisse mussten geschlossen werden, vor allem zwischen CDU und SPD, die jeweils 27 Mitglieder im Rat stellten. Streit gab es unter anderem um den allgemeinen Gleichheits-Grundsatz, der zunächst nicht vorsah, Männer und Frauen unmittelbar gleichzustellen. Dagegen kämpfte, unterstützt von Gewerkschaften und Frauenverbänden, die Sozialdemokratin Elisabeth Selbert einen zähen, aber schließlich erfolgreichen Kampf, sie sagte: "Dieser Tag war ein geschichtlicher Tag, eine Wende auf dem Weg der deutschen Frauen der Westzonen. Lächeln Sie nicht. Es ist nicht falsches Pathos einer Frauenrechtlerin, das mich so sprechen lässt. Ich bin Jurist und unpathetisch, und ich bin Frau und Mutter. Mein Kampf im neuen staatlichen Leben und ganz besonders bei der Schaffung dieser Verfassung galt daher ganz bewusst der Reform des Familienrechts, und diese haben wir durch die neue Verfassung nunmehr ausgelöst."
53 Ja-Stimmen gegen zwölf Nein-Stimmen
Quer durch die Parteien wurde auch um die Kompetenzen von Bund und Ländern gestritten. Ratspräsident Konrad Adenauer musste häufig vermitteln. Aber am 23. Mai 1949 wurde mit 53 Ja-Stimmen gegen zwölf Nein-Stimmen das Grundgesetz schließlich angenommen und von Konrad Adenauer verkündet.
Autorin: Sabine Kinkartz |
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