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3.6.1972: Viermächte-Abkommen |
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Am 3. Juni 1972 trat das so genannte Viermächte-Abkommen in Kraft, das zwischen den USA, Großbritannien, Frankreich und der ehemaligen UdSSR abgeschlossen wurde. Es bestätigte die Verantwortlichkeiten und Rechte der vier Siegermächte des Zweiten Weltkrieges. Moskau akzeptierte mit dem Viermächte-Abkommen die gewachsene Lage, nämlich die faktische Zugehörigkeit West-Berlins zur Bundesrepublik. Erstmals seit 1945 garantierte die Sowjetunion den ungehinderten zivilen Transitverkehr zwischen der Bundesrepublik und West-Berlin. Gleichzeitig wurde jedoch auch festgeschrieben, dass der Westteil Berlins "kein Bestandteil" der Bundesrepublik war. Bonn musste daraufhin seine Präsenz in West-Berlin reduzieren.
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