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24.5.1889: Bismarcks Sozialsystem |
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Nach der Vorlage von Reichskanzler Otto von Bismarck wurde das Gesetz zur Alters- und Invaliditätsversorgung im Deutschen Reichstag verabschiedet. Bismarck vollendete mit dem Gesetz die letzte Säule seines Sozialsystems, nachdem er 1883 die Krankenversicherung und ein Jahr danach die Unfallversicherungsnovelle gesetzlich verankert hatte. Das neue Sozialsystem richtete sich an die schnell wachsende Arbeiterbewegung und sollte der politischen Stärkung der Sozialdemokratie entgegenwirken. In dem Gesetz von 1889 wurde jedem Arbeiter ab dem 70. Lebensjahr eine Rente zugebilligt, bei eventueller Arbeitsunfähigkeit griff die Regelung schon vorher. |
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